
CSRD-Berichtspflicht souverän meistern
Von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bis zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS-Standards. BAFA-gefördert.
EU-Omnibus-Paket 2026 – Aktuelle Entwicklung
Das EU-Omnibus-Paket könnte die CSRD-Schwellenwerte von 250 auf 1.000 Mitarbeitende und von 50 Mio. auf 450 Mio. EUR Umsatz anheben. Wir beraten Sie individuell zur aktuellen Rechtslage.
Die neue EU-Nachhaltigkeits-Berichtspflicht
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die umfassendste EU-Regulierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie ersetzt die bisherige NFRD und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen massiv.
Die Berichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und muss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Sie umfasst Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.
Als BAFA-zertifizierte Berater begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der Betroffenheitsanalyse bis zum prüfungsfertigen Bericht.
CSRD-Zeitplan
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (>500 MA)
Alle großen Unternehmen (>250 MA oder >50 Mio. EUR)
Börsennotierte KMU (vereinfachte Standards / VSME)
EU-Omnibus: Mögliche Anhebung der Schwellenwerte
In 5 Schritten zum CSRD-Bericht
Strukturiert und effizient – unser bewährter Prozess für Ihre CSRD-Berichterstattung.
Betroffenheitsanalyse
Prüfung Ihrer individuellen CSRD-Berichtspflicht und Fristen.
Wesentlichkeitsanalyse
Doppelte Wesentlichkeit: Impact + finanzielle Perspektive nach ESRS.
Datenerhebung
Systematische Erfassung aller ESG-Daten über alle Scopes.
Berichterstellung
ESRS-konformer Nachhaltigkeitsbericht, prüfungsfertig aufbereitet.
Prüfungsvorbereitung
Begleitung bei der Wirtschaftsprüfer-Abstimmung und Finalisierung.
Sind Sie CSRD-berichtspflichtig?
Finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob und wann Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist.
CSRD-Berichtspflicht-Check – Unser interaktives Tool prüft anhand Ihrer Unternehmensdaten, ob Sie von der CSRD betroffen sind, welche Fristen für Sie gelten und welche Schritte Sie jetzt einleiten sollten.
Berücksichtigt die aktuellen CSRD-Schwellenwerte inklusive der geplanten Änderungen durch das EU-Omnibus-Paket 2026.
Zum CSRD-Berichtspflicht-CheckHäufige Fragen zur CSRD
Alles Wichtige zur CSRD-Berichtspflicht, ESRS-Standards und unserem Beratungsprozess.
Die CSRD gilt stufenweise: Ab 2024 für große kapitalmarktorientierte Unternehmen (>500 MA), ab 2025 für alle großen Unternehmen (>250 MA oder >50 Mio. EUR Umsatz). Das EU-Omnibus-Paket 2026 könnte die Schwellenwerte auf >1.000 MA und >450 Mio. EUR anheben. Wir prüfen Ihre individuelle Berichtspflicht kostenlos.
Lassen Sie uns über Ihre
Nachhaltigkeitsziele sprechen
Kostenloses Erstgespräch – wir analysieren Ihre aktuelle Situation und zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt die größte Wirkung haben. Als BAFA-Berater sind bis zu 80% Förderung möglich.