
CSRD-Berichtspflicht souverän meistern
Von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bis zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS-Standards. BAFA-gefördert.
EU-Omnibus-Paket 2026 – Aktueller Stand
Das EU-Omnibus-Paket (vom Rat am 24.02.2026 gebilligt) hat die CSRD-Berichtspflicht eingeschränkt und verschoben: Sie gilt für Geschäftsjahre ab 1.1.2027 (erste Berichtsveröffentlichung 2028) und nur noch für sehr große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten UND mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Wir prüfen Ihre individuelle Berichtspflicht kostenlos.
Die neue EU-Nachhaltigkeits-Berichtspflicht
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die umfassendste EU-Regulierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie ersetzt die bisherige NFRD und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen massiv.
Die Berichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und muss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Sie umfasst Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.
Als BAFA-zertifizierte Berater begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der Betroffenheitsanalyse bis zum prüfungsfertigen Bericht.
CSRD-Zeitplan
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (>500 MA) – erste CSRD-Welle
EU-Omnibus vom Rat gebilligt: Scope reduziert, Fristen um 2 Jahre verschoben
Neuer Scope: Sehr große Unternehmen (>1.000 MA UND >450 Mio. €) – Bericht in 2028
VSME-Standard für KMU als freiwillige Alternative
In 5 Schritten zum CSRD-Bericht
Strukturiert und effizient – unser bewährter Prozess für Ihre CSRD-Berichterstattung.
Betroffenheitsanalyse
Prüfung Ihrer individuellen CSRD-Berichtspflicht und Fristen.
Wesentlichkeitsanalyse
Doppelte Wesentlichkeit: Impact + finanzielle Perspektive nach ESRS.
Datenerhebung
Systematische Erfassung aller ESG-Daten über alle Scopes.
Berichterstellung
ESRS-konformer Nachhaltigkeitsbericht, prüfungsfertig aufbereitet.
Prüfungsvorbereitung
Begleitung bei der Wirtschaftsprüfer-Abstimmung und Finalisierung.
Sind Sie CSRD-berichtspflichtig?
Finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob und wann Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist.
CSRD-Berichtspflicht-Check – Unser interaktives Tool prüft anhand Ihrer Unternehmensdaten, ob Sie von der CSRD betroffen sind, welche Fristen für Sie gelten und welche Schritte Sie jetzt einleiten sollten.
Berücksichtigt die aktualisierten CSRD-Schwellenwerte nach EU-Omnibus-Paket (Rat 02/2026): Berichtspflicht für Geschäftsjahre ab 1.1.2027 (erste Veröffentlichung 2028) – nur noch für sehr große Unternehmen (>1.000 Beschäftigte UND >450 Mio. € Nettoumsatz).
Zum CSRD-Berichtspflicht-CheckHäufige Fragen zur CSRD
Alles Wichtige zur CSRD-Berichtspflicht, ESRS-Standards und unserem Beratungsprozess.
Durch das EU-Omnibus-Paket (vom Rat am 24.02.2026 gebilligt) wurde die CSRD-Berichtspflicht eingeschränkt und verschoben: Sie gilt für Geschäftsjahre ab 1.1.2027 (erste Berichtsveröffentlichung 2028) und ausschließlich für sehr große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten UND mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Die ursprünglichen Schwellenwerte (250 MA / 50 Mio. € / 25 Mio. € Bilanzsumme) sind damit entfallen. Wir prüfen Ihre individuelle Berichtspflicht kostenlos.
Lassen Sie uns über Ihre
Nachhaltigkeitsziele sprechen
Kostenloses Erstgespräch – wir analysieren Ihre aktuelle Situation und zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt die größte Wirkung haben. Als BAFA-Berater sind bis zu 80% Förderung möglich.