Nachhaltigkeitsberatung Förderung: alle Programme im Überblick
Die Tabelle fasst die Programme zusammen, die wir für Mandanten in Mitteldeutschland, Berlin und Baden-Württemberg am häufigsten nutzen. Sie ersetzt nicht die Prüfung im Einzelfall: Alle Programme stehen unter Haushaltsvorbehalt, einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und fast überall gilt, dass vor Bewilligung oder Antragstellung nicht mit der Beratung begonnen werden darf.
| Programm | Wer | Was | Zuschuss | Obergrenze |
|---|---|---|---|---|
| BAFA „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ | KMU; keine gemeinnützigen Unternehmen, Vereine, Stiftungen | Beratung zu Strategie, Organisation, auch Nachhaltigkeit | 80 % in Ostdeutschland ohne Berlin und Region Leipzig, sonst 50 % | 3.500 € Bemessungsgrundlage je Beratung (max. 2.800 €) |
| INQA-Coaching (BMAS) | KMU unter 250 Beschäftigten, mind. 2 Jahre am Markt | Personal, Arbeitsorganisation, Gesundheit, Transformation | 80 % | 12 Tage à max. 1.200 € |
| EBN – Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAFA) | Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen | Energieaudit DIN EN 16247, Energieberatung DIN V 18599, Contracting-Orientierung | 50 % | Audit bis 3.000 € (600 € bei < 10.000 € Energiekosten), DIN V 18599 bis 4.000 € |
| EEW Modul 5 – Transformationskonzepte | Unternehmen | THG-Bilanz Scope 1+2, Reduktionspfad, Maßnahmenplan | 60 % KMU, 50 % Nicht-KMU | 80.000 € je Konzept und Standort |
| Kommunalrichtlinie (NKI) | Kommunen, gemeinnützige Vereine, Träger von Kitas, Schulen, Jugendhilfe | Beratung, Klimaschutzkonzept, Klimaschutzmanagement | bis 70 %, finanzschwache Kommunen bis 90 % | Mindestzuwendung 10.000 € je Antrag |
| Thüringer Beratungsrichtlinie (TAB) | KMU in Thüringen | Intensivberatung, u. a. Nachhaltigkeit und Klimaanpassung | 50 % des Satzes von 950 € je Tagwerk | i. d. R. bis 20 Tagwerke, mind. 6 |
| „Unternehmen machen Klimaschutz“ (Baden-Württemberg) | Unternehmen in BW, keine Kleingewerbetreibenden | THG-Bilanz, Transformations-Roadmap, Planung | 75 % | 900 € je Personentag, 2–5 Tage je Teil |
Bundesprogramme für die Förderung von Nachhaltigkeitsberatung
BAFA-Beratungsförderung für KMU
Das BAFA-Programm ist der Standardweg für kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen – Nachhaltigkeitsstrategie, VSME-Einstieg oder Vorbereitung auf Kundenanfragen fallen darunter. Die förderfähigen Kosten sind auf 3.500 Euro je Beratung gedeckelt. In den ostdeutschen Ländern beträgt der Zuschuss 80 Prozent, ausgenommen Berlin und die Region Leipzig, wo wie im Westen 50 Prozent gelten. Pro Unternehmen sind höchstens zwei Beratungen pro Jahr möglich. Der Berater muss beim BAFA registriert sein; wetando ist dort gelistet. Gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen sind ausgeschlossen.
INQA-Coaching: Förderung für die soziale Seite der Nachhaltigkeit
Das INQA-Coaching des Bundesarbeitsministeriums ist kein Umweltprogramm, deckt aber das „S“ in ESG ab: Arbeitsorganisation, Gesundheit, Fachkräftebindung, Führung und die Begleitung von Veränderungsprozessen. Gefördert werden bis zu zwölf Beratungstage mit 80 Prozent, der Tagessatz darf höchstens 1.200 Euro netto betragen; der Eigenanteil liegt damit bei maximal 2.880 Euro. Der Zugang führt über eine regionale INQA-Beratungsstelle, die einen Coaching-Scheck ausstellt. Die Förderrichtlinie ist nach derzeitigem Stand bis Ende 2027 befristet. wetando ist als INQA-Coach autorisiert.
EBN: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Die EBN bezuschusst 50 Prozent einer Energieberatung durch Experten der Energieeffizienz-Expertenliste. Für Unternehmen ist sie meist der günstigste Weg zu belastbaren Verbrauchsdaten, die später in die CO₂-Bilanzierung einfließen. Anders als die BAFA-Beratungsförderung steht die EBN auch Kommunen und gemeinnützigen Organisationen offen. Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; die Beratung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bescheid abgeschlossen sein.
EEW Modul 5: Transformationskonzepte
Modul 5 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft ist das stärkste Programm für strategische Klimaarbeit. Gefördert wird ein Konzept mit Treibhausgasbilanz nach GHG Protocol oder ISO 14064-1 (Scope 1 und 2 Pflicht, Scope 3 optional), einem Reduktionsziel von mindestens 40 Prozent in zehn Jahren und mindestens einem Einsparkonzept für eine Investition. KMU erhalten 60 Prozent, größere Unternehmen 50 Prozent, höchstens 80.000 Euro je Konzept und Standort. Nur externe Leistungen sind förderfähig. Inhaltlich deckt sich das Ergebnis weitgehend mit einer Nachhaltigkeitsstrategie mit Klimafokus.
Landesprogramme: Förderung in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin und Baden-Württemberg
Landesprogramme ergänzen den Bund oder ersetzen ihn, wenn sie mehr Beratungstage zulassen. Die Konditionen ändern sich häufiger als bei Bundesprogrammen; prüfen Sie vor Antrag den aktuellen Stand bei der jeweiligen Förderbank.
- Sachsen: Für Beratung gilt in der Regel die BAFA-Förderung mit 80 Prozent – außer in der Region Leipzig mit 50 Prozent. Die Mittelstandsrichtlinie der Sächsischen Aufbaubank (SAB) kennt zusätzlich Bausteine für Betriebsberatung sowie Energie- und Umweltmanagementsysteme; ob die Bausteine aktuell geöffnet sind, klären wir vor Antrag mit der SAB. Für Investitionen kommt die Förderrichtlinie „Energie und Klima“ in Betracht.
- Sachsen-Anhalt: Beratung über BAFA (80 Prozent) und EBN. Für Investitionen bietet „Sachsen-Anhalt ENERGIE“ der Investitionsbank Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für kleine, 35 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen; Voraussetzung ist eine Expertenanalyse der Einsparpotenziale. Die Richtlinien laufen bis 30.06.2027 (AGVO) bzw. 31.12.2028 (De-minimis).
- Thüringen: Die Beratungsrichtlinie der Thüringer Aufbaubank nennt „Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel“ ausdrücklich als Thema. Gefördert werden 50 Prozent eines Standardsatzes von 950 Euro je Tagwerk, mindestens sechs und in der Regel bis zu 20 Tagwerke; eine Qualitätssicherungsstelle muss eingebunden werden. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2029 und ist damit derzeit verlässlicher als die BAFA-Förderung.
- Berlin: Berliner KMU erhalten über das BAFA 50 Prozent. Das frühere Programm Coaching BONUS der Investitionsbank Berlin wird nicht mehr angeboten. Für Klimaschutzinvestitionen lohnt der Blick auf die Programme der IBB und das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2).
- Baden-Württemberg: Das Programm „Unternehmen machen Klimaschutz“ fördert externe Beratung zu THG-Bilanz und Transformations-Roadmap mit 75 Prozent, höchstens 900 Euro je Personentag und zwei bis fünf Tagen je Teil. Die Verwaltungsvorschrift gilt bis 31.12.2027, Maßnahmen müssen bis 30.09.2027 abgeschlossen sein.
Förderung für Kommunen, Vereine und soziale Träger
Gemeinnützige Organisationen fallen durch das Raster der BAFA-Beratungsförderung. Ihr wichtigstes Instrument ist die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative. Antragsberechtigt sind Kommunen und ihre Betriebe, Unternehmen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, gemeinnützige Vereine sowie öffentliche und gemeinnützige Träger von Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gefördert werden Beratungsleistungen, Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement mit bis zu 70 Prozent (finanzschwache Kommunen bis 90 Prozent); Anschlussvorhaben erhalten weniger. Anträge sind ganzjährig über easy-Online möglich, die Mindestzuwendung beträgt grundsätzlich 10.000 Euro.
Für Wohlfahrtsverbände und Kita-Träger kombinieren wir die Kommunalrichtlinie meist mit der EBN für Gebäude. Welche Programme für Einrichtungen der Sozialwirtschaft zusätzlich in Frage kommen, steht auf der Seite Förderung Klimaschutz soziale Einrichtungen. Branchenspezifische Übersichten gibt es außerdem zur Förderung Krematorium, zu Förderprogramme Weinbau und zu Fördermittel Energieeffizienz Maschinenbau.
Welche Förderung für Nachhaltigkeitsberatung passt? Entscheidungsweg
Mit fünf Fragen grenzen Sie die passenden Programme ein. Gehen Sie sie der Reihe nach durch; meist bleiben zwei Programme übrig, die sich nacheinander nutzen lassen.
- 01
Sind Sie Kommune, Verein, Stiftung oder gemeinnütziger Träger?
Ja: Kommunalrichtlinie für Beratung und Klimaschutzkonzept, EBN für Gebäude. BAFA und INQA scheiden in der Regel aus. Nein: weiter mit Frage 2.
- 02
Erfüllen Sie die KMU-Definition (unter 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme)?
Nein: EEW Modul 5 und EBN stehen auch großen Unternehmen offen, ebenso das BW-Programm. Ja: weiter mit Frage 3.
- 03
Geht es um Klima, Energie und Investitionen?
Ja: Bei kleinem Umfang EBN-Energieaudit, bei strategischem Anspruch EEW Modul 5 mit THG-Bilanz und Reduktionspfad. Danach Investitionen über EEW Modul 4 oder Landesprogramme.
- 04
Geht es um Strategie, Bericht, Kundenanfragen oder Personal?
Strategie, VSME-Bericht, EcoVadis-Vorbereitung: BAFA oder Landesrichtlinie. Arbeitsbedingungen, Führung, Fachkräfte: INQA-Coaching.
- 05
Liegt Ihr Standort in Thüringen oder Baden-Württemberg?
Dann prüfen Sie zuerst das Landesprogramm: Es erlaubt mehr Beratungstage als die BAFA-Förderung und läuft länger.
| Organisation | Erste Wahl | Ergänzend |
|---|---|---|
| KMU in Sachsen (außer Region Leipzig), Sachsen-Anhalt, Thüringen | BAFA 80 % oder TAB-Richtlinie (TH) | EBN, EEW Modul 5, INQA |
| KMU in Leipzig, Berlin, Westdeutschland | BAFA 50 %; in BW Landesprogramm 75 % | EBN, EEW Modul 5, INQA |
| Unternehmen ab 250 Beschäftigten | EEW Modul 5 | EBN, BW-Programm |
| Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Träger | Kommunalrichtlinie | EBN |
| Kommunen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen | Kommunalrichtlinie | EBN, Landesprogramme |
Fristen, Kombinierbarkeit und Ablauf des Förderantrags
Die wichtigste Regel gilt für alle Programme: Der Antrag kommt vor dem Vertrag. Wer die Beratung beauftragt oder beginnt, bevor die Bewilligung beziehungsweise der Coaching-Scheck vorliegt, verliert den Anspruch. Ein unverbindliches Angebot und ein Erstgespräch sind dagegen unschädlich.
| Programm | Antrag | Laufzeit laut Richtlinie |
|---|---|---|
| BAFA KMU-Beratung | vor Beratungsbeginn | Anträge bis 31.12.2026; Anschluss offen |
| EBN | vor Beratungsbeginn | bis 31.12.2026; Anschluss offen |
| INQA-Coaching | Scheck vor Coaching, Coaching bis 7 Monate | nach derzeitigem Stand bis Ende 2027 |
| EEW Modul 5 | vor Auftragsvergabe | laufend, unter Haushaltsvorbehalt |
| Kommunalrichtlinie | ganzjährig über easy-Online | Fassung vom 10.10.2024 |
| Thüringer Beratungsrichtlinie | online vor Beginn | bis 31.12.2029 |
| „Unternehmen machen Klimaschutz“ BW | vor Beginn | bis 31.12.2027, Abschluss bis 30.09.2027 |
Was nach dem 31.12.2026 gilt, ist offen
Die BAFA-Beratungsförderung und die EBN sind laut ihren Richtlinien bis Ende 2026 befristet. Eine Nachfolgeregelung war bei Redaktionsschluss nicht veröffentlicht. Es kann eine Verlängerung, ein Nachfolgeprogramm mit anderen Konditionen oder eine Lücke geben. Wer eine Beratung für Anfang 2027 plant, sollte den Antrag deshalb nach Möglichkeit noch 2026 stellen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es verbindliche Informationen gibt.
Zur Kombinierbarkeit: Dieselben Kosten dürfen nie doppelt gefördert werden. Unterschiedliche Leistungen aus verschiedenen Programmen sind aber möglich und oft sinnvoll – etwa eine BAFA-geförderte Strategieberatung, danach ein EBN-Energieaudit und schließlich ein Transformationskonzept über EEW Modul 5. BAFA-Beratung und EBN werden als De-minimis-Beihilfe gewährt; alle De-minimis-Hilfen eines Unternehmens dürfen in drei Jahren zusammen 300.000 Euro nicht überschreiten. Was die Beratungsleistungen ohne Förderung kosten, zeigt die Seite Nachhaltigkeitsberatung Kosten.
- 01
Fördercheck
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Rechtsform, KMU-Status, Standort, Thema und bisherige De-minimis-Beihilfen.
- 02
Angebot und Programmwahl
Sie erhalten ein Angebot, das auf das Programm zugeschnitten ist – etwa mit Tagwerken für die TAB oder dem Konzeptumfang für EEW Modul 5.
- 03
Antrag stellen
BAFA, EBN und EEW online, INQA über die Beratungsstelle, TAB über das Förderportal mit Qualitätssicherung. Wir bereiten die Unterlagen vor.
- 04
Beratung nach Bewilligung
Erst nach Bescheid oder Scheck beginnt die Beratung. Fristen für den Abschluss stehen im Bescheid.
- 05
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Sie bezahlen die Rechnung vollständig, reichen Bericht und Zahlungsnachweis ein und erhalten den Zuschuss.
Für kleinere Betriebe, die zum ersten Mal mit Nachhaltigkeit zu tun haben, zeigt die Seite Nachhaltigkeitsberatung KMU einen typischen 90-Tage-Plan, der sich gut über die BAFA- oder Landesförderung finanzieren lässt.
Fördercheck für Ihre Nachhaltigkeitsberatung
Wir prüfen kostenlos, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen, und übernehmen den Antrag. wetando ist beim BAFA registriert, autorisierter INQA-Coach und arbeitet von Leipzig und Berlin aus.
Fördercheck anfragen