Fördermittel für Beratung: Der Einstieg mit 50 bis 80 % Zuschuss
Das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst Beratungen zu Nachhaltigkeit, CO₂-Bilanzierung, EcoVadis-Vorbereitung und Lieferkettenmanagement durch gelistete Berater. Der Zuschuss beträgt in den ostdeutschen Ländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) 80 %, im übrigen Bundesgebiet 50 % der Beratungskosten, jeweils bezogen auf höchstens 3.500 € netto je Beratung; nach der aktuellen Richtlinie sind Anträge bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Der Antrag wird vor Beratungsbeginn über das BAFA-Portal gestellt und von einer Leitstelle geprüft. wetando ist als Beratungsunternehmen gelistet und übernimmt die Antragstellung mit Ihnen.
Ergänzend fördert das BAFA mit dem Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) qualifizierte Energieaudits und Beratungen zu Anlagen und Prozessen. Antragsberechtigt sind KMU und andere Unternehmen, die nicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz zum Energieaudit verpflichtet sind; der Zuschuss beträgt 50 % des Beraterhonorars, beim Energieaudit höchstens 3.000 €, und die Richtlinie ist derzeit bis Ende 2026 befristet. Für Zulieferer ist das der sinnvolle zweite Schritt nach dem Lieferanten-Check: Das Energieaudit liefert die technische Grundlage für investive Anträge.
EEW: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Die EEW ist das zentrale Investitionsprogramm für Industriebetriebe. Sie wird wahlweise als Zuschuss über das BAFA oder als Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW beantragt und ist derzeit bis Ende 2028 befristet. Die Module decken genau die Maßnahmen ab, die auf der Seite Maßnahmen beschrieben sind. Anträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden; der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gilt bereits als Beginn.
| Modul | Gegenstand | Förderquote | Hinweis für Zulieferer |
|---|---|---|---|
| Modul 1 Querschnittstechnologien | Hocheffiziente Motoren, Pumpen, Kompressoren, Ventilatoren, Wärmerückgewinnung aus Druckluft | 20–25 % (nur KMU), max. 200.000 € | Standardweg für Kompressortausch und Druckluft-WRG |
| Modul 2 Prozesswärme aus Erneuerbaren | Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermie, Biomasse für Prozesswärme | 40–60 % (Biomasse 20–40 %) | Waschanlagen, Vorbehandlung, Hallenheizung mit Wärmepumpe |
| Modul 3 MSR, Sensorik, Energiemanagement-Software | Messtechnik, Steuerung, Software, Schulung | 25–45 % | Energiemonitoring der Hauptverbraucher – die Datenbasis für Scope 2 |
| Modul 4 Optimierung von Anlagen und Prozessen | Basisförderung für Gerätekategorien (u. a. Lackierkabinen, Spritzgießmaschinen, Flurförderfahrzeuge); Premiumförderung für Prozessumstellung, Abwärme, Elektrifizierung | Basis 10–15 % (KMU); Premium nach Größe und Maßnahme, Dekarbonisierungsbonus | Lackieranlagen, Härteöfen, Elektrostapler, Abwärmenutzung |
| Modul 5 Transformationsplan | Erstellung eines Transformationsplans inkl. externer Beratung, Bilanzierung, Messungen | 40–60 %, max. 60.000 € (90.000 € mit Netzwerkteilnahme) | Finanziert CO₂-Bilanz und Reduktionspfad; Antrag über VDI/VDE-IT |
| Modul 6 Elektrifizierung kleiner Unternehmen | Umstellung fossil betriebener Anlagen und Prozesse auf strombasierte Technik | bis 33 % (nur kleine Unternehmen), max. 200.000 € | Elektrische Öfen, Trockner oder Wärmeerzeugung in kleinen Fertigungsbetrieben |
KfW: Kredite für Investitionen und Transformation
Die KfW ergänzt die Zuschüsse um zinsgünstige Kredite. Relevant für Zulieferer sind die EEW-Kreditvariante mit Tilgungszuschuss, der Kredit „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ (293) für Investitionen in klimafreundliche Anlagen und Fahrzeuge sowie der ERP-Förderkredit für allgemeine Investitionen. Die Beantragung läuft über Hausbank oder Sparkasse. Kombinationen mit Landesprogrammen sind möglich, solange die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden – das prüfen wir im Förderkonzept.
Landesprogramme in Mitteldeutschland und darüber hinaus
In Sachsen fördert die Sächsische Aufbaubank (SAB) über die Förderrichtlinie Energie und Klima investive Effizienzmaßnahmen sowie nicht investive Vorhaben wie Konzepte und externe Beratung; für das Modul Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen gilt seit dem 1. Juni 2026 ein vorläufiger Antragsstopp. In Thüringen bündelt die Thüringer Aufbaubank (TAB) mit GREEN invest Energieberatung, Effizienzinvestitionen und Demonstrationsvorhaben für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten mit Zuschüssen bis 200.000 €. In Sachsen-Anhalt fördert die Investitionsbank (IB) mit dem Programm Sachsen-Anhalt ENERGIE Effizienzinvestitionen kleiner Unternehmen mit bis zu 45 %, mittlerer mit bis zu 35 %, jeweils zuzüglich 5 Prozentpunkten Bonus für den Erfahrungsaustausch. Konditionen und Budgetlage der Landesprogramme ändern sich häufig; wir prüfen sie vor jedem Antrag.
| Land | Bank / Programm | Schwerpunkt | Quote (KMU) |
|---|---|---|---|
| Sachsen | SAB – Förderrichtlinie Energie und Klima | Effizienzinvestitionen, Konzepte, Beratung | je Vorhabentyp; Effizienzmodul seit 06/2026 gestoppt |
| Thüringen | TAB – GREEN invest | Energieberatung, Effizienzinvestitionen, Demonstration | bis 200.000 € Zuschuss |
| Sachsen-Anhalt | IB – Sachsen-Anhalt ENERGIE | Effizienz- und EE-Investitionen inkl. Druckluft, Wärme, Kälte | bis 45 % klein, bis 35 % mittel, +5 Prozentpunkte Bonus |
| Berlin | IBB und Land Berlin (u. a. BENE 2) | Effizienz, Transformation, Beratung | programmabhängig |
| Baden-Württemberg | L-Bank – Ressourceneffizienzfinanzierung | Energie- und Materialeffizienz, Kreislaufwirtschaft | zinsgünstiges Darlehen |
Beihilferecht: Grenzen der Kombination
Alle genannten Programme sind staatliche Beihilfen und unterliegen entweder der De-minimis-Verordnung mit einer Obergrenze von 300.000 € je Unternehmen in drei Jahren oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) mit maßnahmenbezogenen Höchstintensitäten. Für Zulieferer mit mehreren Vorhaben heißt das: Die BAFA-Beratungsförderung und kleine Landeszuschüsse laufen meist über De-minimis, größere EEW-Investitionen über die AGVO. Wir führen ein Beihilfekonto mit, damit kein Antrag an einer bereits ausgeschöpften Grenze scheitert, und prüfen, ob ein Programmwechsel – etwa von De-minimis auf AGVO – die höhere Gesamtförderung bringt.
Reihenfolge und Kombination der Anträge
- 01
BAFA-Beratungsförderung beantragen
Vor Beratungsbeginn über das BAFA-Portal; Lieferanten-Check, CO₂-Bilanz und EcoVadis-Vorbereitung sind förderfähige Inhalte.
- 02
Energieaudit oder Transformationsplan
EBN-Energieberatung oder EEW Modul 5 liefern die technische Grundlage und den Reduktionspfad für die Kunden.
- 03
Investive Förderung sichern
EEW-Modul oder Landesprogramm wählen, Antrag stellen und je nach Programm Antragseingang oder Bewilligung abwarten – erst dann Lieferverträge unterschreiben.
- 04
Nachweis und Verwertung
Einsparung messen, Verwendungsnachweis einreichen, Ergebnis in Nachhaltigkeitsbericht, EcoVadis und Kundenportalen verwerten.
Häufiger Fehler
Ein häufiger Grund für Ablehnungen ist nach unserer Erfahrung der vorzeitige Vorhabenbeginn: Angebot angenommen, Anzahlung geleistet, dann Antrag gestellt. Alle genannten Programme schließen das aus. Planen Sie vier bis zwölf Wochen Bearbeitungszeit zwischen Antrag und Bewilligung ein.
Förderkonzept für Ihren Betrieb
Wir ordnen Ihre geplanten Maßnahmen den passenden Programmen zu, prüfen Kombinationsmöglichkeiten und übernehmen die Antragstellung – beginnend mit der BAFA-Förderung für die Beratung selbst.
Lieferanten-Check anfragen