Fördermittel Energieeffizienz Maschinenbau – Industrielle Zulieferer: Maschinenbau, Geräte- und Reinigungstechnik
Bund und Länder

Fördermittel für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Maschinenbau

Fördermittel für Energieeffizienz im Maschinenbau gibt es auf drei Ebenen: Beratungsförderung des BAFA, investive Bundesförderung über EEW und KfW sowie Landesprogramme in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Baden-Württemberg. Diese Seite zeigt, welches Programm zu welcher Maßnahme eines Zulieferers passt und in welcher Reihenfolge Sie beantragen.

Fördermittel für Beratung: Der Einstieg mit 50 bis 80 % Zuschuss

Das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst Beratungen zu Nachhaltigkeit, CO₂-Bilanzierung, EcoVadis-Vorbereitung und Lieferkettenmanagement durch gelistete Berater. Der Zuschuss beträgt in den ostdeutschen Ländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) 80 %, im übrigen Bundesgebiet 50 % der Beratungskosten, jeweils bezogen auf höchstens 3.500 € netto je Beratung; nach der aktuellen Richtlinie sind Anträge bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Der Antrag wird vor Beratungsbeginn über das BAFA-Portal gestellt und von einer Leitstelle geprüft. wetando ist als Beratungsunternehmen gelistet und übernimmt die Antragstellung mit Ihnen.

Ergänzend fördert das BAFA mit dem Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) qualifizierte Energieaudits und Beratungen zu Anlagen und Prozessen. Antragsberechtigt sind KMU und andere Unternehmen, die nicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz zum Energieaudit verpflichtet sind; der Zuschuss beträgt 50 % des Beraterhonorars, beim Energieaudit höchstens 3.000 €, und die Richtlinie ist derzeit bis Ende 2026 befristet. Für Zulieferer ist das der sinnvolle zweite Schritt nach dem Lieferanten-Check: Das Energieaudit liefert die technische Grundlage für investive Anträge.

EEW: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Die EEW ist das zentrale Investitionsprogramm für Industriebetriebe. Sie wird wahlweise als Zuschuss über das BAFA oder als Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW beantragt und ist derzeit bis Ende 2028 befristet. Die Module decken genau die Maßnahmen ab, die auf der Seite Maßnahmen beschrieben sind. Anträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden; der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gilt bereits als Beginn.

EEW-Module für Zulieferer (Stand 2026, Zuschussvariante)
ModulGegenstandFörderquoteHinweis für Zulieferer
Modul 1 QuerschnittstechnologienHocheffiziente Motoren, Pumpen, Kompressoren, Ventilatoren, Wärmerückgewinnung aus Druckluft20–25 % (nur KMU), max. 200.000 €Standardweg für Kompressortausch und Druckluft-WRG
Modul 2 Prozesswärme aus ErneuerbarenWärmepumpen, Solarthermie, Geothermie, Biomasse für Prozesswärme40–60 % (Biomasse 20–40 %)Waschanlagen, Vorbehandlung, Hallenheizung mit Wärmepumpe
Modul 3 MSR, Sensorik, Energiemanagement-SoftwareMesstechnik, Steuerung, Software, Schulung25–45 %Energiemonitoring der Hauptverbraucher – die Datenbasis für Scope 2
Modul 4 Optimierung von Anlagen und ProzessenBasisförderung für Gerätekategorien (u. a. Lackierkabinen, Spritzgießmaschinen, Flurförderfahrzeuge); Premiumförderung für Prozessumstellung, Abwärme, ElektrifizierungBasis 10–15 % (KMU); Premium nach Größe und Maßnahme, DekarbonisierungsbonusLackieranlagen, Härteöfen, Elektrostapler, Abwärmenutzung
Modul 5 TransformationsplanErstellung eines Transformationsplans inkl. externer Beratung, Bilanzierung, Messungen40–60 %, max. 60.000 € (90.000 € mit Netzwerkteilnahme)Finanziert CO₂-Bilanz und Reduktionspfad; Antrag über VDI/VDE-IT
Modul 6 Elektrifizierung kleiner UnternehmenUmstellung fossil betriebener Anlagen und Prozesse auf strombasierte Technikbis 33 % (nur kleine Unternehmen), max. 200.000 €Elektrische Öfen, Trockner oder Wärmeerzeugung in kleinen Fertigungsbetrieben

KfW: Kredite für Investitionen und Transformation

Die KfW ergänzt die Zuschüsse um zinsgünstige Kredite. Relevant für Zulieferer sind die EEW-Kreditvariante mit Tilgungszuschuss, der Kredit „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ (293) für Investitionen in klimafreundliche Anlagen und Fahrzeuge sowie der ERP-Förderkredit für allgemeine Investitionen. Die Beantragung läuft über Hausbank oder Sparkasse. Kombinationen mit Landesprogrammen sind möglich, solange die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden – das prüfen wir im Förderkonzept.

Landesprogramme in Mitteldeutschland und darüber hinaus

In Sachsen fördert die Sächsische Aufbaubank (SAB) über die Förderrichtlinie Energie und Klima investive Effizienzmaßnahmen sowie nicht investive Vorhaben wie Konzepte und externe Beratung; für das Modul Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen gilt seit dem 1. Juni 2026 ein vorläufiger Antragsstopp. In Thüringen bündelt die Thüringer Aufbaubank (TAB) mit GREEN invest Energieberatung, Effizienzinvestitionen und Demonstrationsvorhaben für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten mit Zuschüssen bis 200.000 €. In Sachsen-Anhalt fördert die Investitionsbank (IB) mit dem Programm Sachsen-Anhalt ENERGIE Effizienzinvestitionen kleiner Unternehmen mit bis zu 45 %, mittlerer mit bis zu 35 %, jeweils zuzüglich 5 Prozentpunkten Bonus für den Erfahrungsaustausch. Konditionen und Budgetlage der Landesprogramme ändern sich häufig; wir prüfen sie vor jedem Antrag.

Landesprogramme im Überblick
LandBank / ProgrammSchwerpunktQuote (KMU)
SachsenSAB – Förderrichtlinie Energie und KlimaEffizienzinvestitionen, Konzepte, Beratungje Vorhabentyp; Effizienzmodul seit 06/2026 gestoppt
ThüringenTAB – GREEN investEnergieberatung, Effizienzinvestitionen, Demonstrationbis 200.000 € Zuschuss
Sachsen-AnhaltIB – Sachsen-Anhalt ENERGIEEffizienz- und EE-Investitionen inkl. Druckluft, Wärme, Kältebis 45 % klein, bis 35 % mittel, +5 Prozentpunkte Bonus
BerlinIBB und Land Berlin (u. a. BENE 2)Effizienz, Transformation, Beratungprogrammabhängig
Baden-WürttembergL-Bank – RessourceneffizienzfinanzierungEnergie- und Materialeffizienz, Kreislaufwirtschaftzinsgünstiges Darlehen

Beihilferecht: Grenzen der Kombination

Alle genannten Programme sind staatliche Beihilfen und unterliegen entweder der De-minimis-Verordnung mit einer Obergrenze von 300.000 € je Unternehmen in drei Jahren oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) mit maßnahmenbezogenen Höchstintensitäten. Für Zulieferer mit mehreren Vorhaben heißt das: Die BAFA-Beratungsförderung und kleine Landeszuschüsse laufen meist über De-minimis, größere EEW-Investitionen über die AGVO. Wir führen ein Beihilfekonto mit, damit kein Antrag an einer bereits ausgeschöpften Grenze scheitert, und prüfen, ob ein Programmwechsel – etwa von De-minimis auf AGVO – die höhere Gesamtförderung bringt.

Reihenfolge und Kombination der Anträge

  1. 01

    BAFA-Beratungsförderung beantragen

    Vor Beratungsbeginn über das BAFA-Portal; Lieferanten-Check, CO₂-Bilanz und EcoVadis-Vorbereitung sind förderfähige Inhalte.

  2. 02

    Energieaudit oder Transformationsplan

    EBN-Energieberatung oder EEW Modul 5 liefern die technische Grundlage und den Reduktionspfad für die Kunden.

  3. 03

    Investive Förderung sichern

    EEW-Modul oder Landesprogramm wählen, Antrag stellen und je nach Programm Antragseingang oder Bewilligung abwarten – erst dann Lieferverträge unterschreiben.

  4. 04

    Nachweis und Verwertung

    Einsparung messen, Verwendungsnachweis einreichen, Ergebnis in Nachhaltigkeitsbericht, EcoVadis und Kundenportalen verwerten.

Häufiger Fehler

Ein häufiger Grund für Ablehnungen ist nach unserer Erfahrung der vorzeitige Vorhabenbeginn: Angebot angenommen, Anzahlung geleistet, dann Antrag gestellt. Alle genannten Programme schließen das aus. Planen Sie vier bis zwölf Wochen Bearbeitungszeit zwischen Antrag und Bewilligung ein.

Förderkonzept für Ihren Betrieb

Wir ordnen Ihre geplanten Maßnahmen den passenden Programmen zu, prüfen Kombinationsmöglichkeiten und übernehmen die Antragstellung – beginnend mit der BAFA-Förderung für die Beratung selbst.

Lieferanten-Check anfragen
Häufige Fragen

Förderung: Ihre Fragen

Ja, als Unternehmensberatung zu Nachhaltigkeit und Organisation im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Förderfähig sind Gap-Analyse, Aufbau der Nachweisstruktur, Richtlinienerstellung und Begleitung der Nachbesserung. Nicht förderfähig ist die EcoVadis-Gebühr selbst. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden; wir übernehmen das mit Ihnen.

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Nachhaltigkeitsziele sprechen

Kostenloses Erstgespräch – wir analysieren Ihre aktuelle Situation und zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt die größte Wirkung haben. Für KMU ist je nach Region eine BAFA-Förderung von 50 oder 80 % möglich.