Klimaneutrale Druckerei – Druckereien, Medien & Verpackung
Musterfall

Klimaneutrale Druckerei neu gedacht: Praxisbeispiel aus Mitteldeutschland

Klimaneutrale Druckerei – mit diesem Versprechen warb eine mittelständische Bogenoffsetdruckerei in Mitteldeutschland seit Jahren. Dann kamen drei Dinge zusammen: Verlage und institutionelle Auftraggeber fragten nach CO₂-Werten pro Auftrag, der Papierlieferant schickte EUDR-Unterlagen, und die UWG-Novelle 2026 machte das Label zum Risiko. Dieser Musterfall zeigt, wie ein solcher Umbau typischerweise gelingt.

Musterfall

Dieser Fall ist aus typischen Projektverläufen der Branche zusammengesetzt und beschreibt kein einzelnes Kundenprojekt. Zahlen sind Spannen aus der Praxis, keine Werte eines bestimmten Betriebs.

Ausgangslage: Ein Label, das keine Fragen mehr beantwortete

Die Druckerei produziert Bücher, Kataloge und hochwertige Akzidenzen im Bogenoffset, teils mit Veredelung. Seit Jahren bot sie „klimaneutral gedruckt“ als Option an: Der Kompensationsanbieter berechnete den Fußabdruck je Auftrag pauschal, die Druckerei kaufte Zertifikate und druckte ein Label mit ID-Nummer auf den Umschlag. Das funktionierte, bis die Kunden andere Fragen stellten. Ein Großkunde wollte den tatsächlichen CO₂-Wert je Katalog für seinen eigenen Bericht, ein Verlag verlangte eine Aufteilung nach Papier, Druck und Transport, ein weiterer Auftraggeber fragte nach dem Anteil Recyclingpapier und der Herkunft der Zellstoffe. Die pauschalen Werte des Anbieters hielten dieser Nachfrage nicht stand.

Parallel kündigte sich das rechtliche Problem an: Nach dem BGH-Urteil im Fall Katjes (Juni 2024) und mit der absehbaren Umsetzung der EmpCo-Richtlinie im UWG war klar, dass „klimaneutral gedruckt“ auf Kompensationsbasis ab 27. September 2026 nicht mehr zulässig sein würde – ohne verlässliche Abverkaufsfrist für bereits produzierte Kataloge mit Aufdruck. Die Geschäftsführung wollte das Label nicht einfach streichen, sondern durch etwas Besseres ersetzen.

Vorgehen: Von der pauschalen Angabe zur eigenen Bilanz

  1. 01

    Druckerei-Check (3 Wochen)

    Sichtung aller Kundenanfragen der letzten 18 Monate, der Zertifikate (FSC CoC, PSO, ISO 9001), der Energie- und Papierdaten sowie aller Umweltaussagen auf Webseite, Angeboten und Umschlägen. Ergebnis: 14 Aussagen mit Rechtsrisiko, 6 wiederkehrende Datenanfragen, keine eigene Standortbilanz.

  2. 02

    Standortbilanz nach GHG Protocol (6 Wochen)

    Scope 1 (Heizung, eigene Lieferfahrzeuge), Scope 2 (Strom, markt- und standortbasiert), Scope 3 mit Papier aus dem Eingangsbuch je Sorte und Grammatur, herstellerspezifische Papierfaktoren für die drei Hauptsorten, Datenbankwerte für Farben, Lacke, Platten, Transporte und Abfall.

  3. 03

    Allokation auf Aufträge

    Papier auftragsgenau inklusive Makulaturzuschlag, Energie über Maschinenstunden aus der Branchensoftware, Veredelung über Verbrauchsschlüssel. Ergebnis: ein Rechenblatt, das der Vertrieb je Angebot ausfüllen kann, abgeglichen mit dem Klimarechner der Druck- und Medienverbände.

  4. 04

    Maßnahmen und Papierkonzept

    Druckluft-Leckageortung, Stand-by-Regeln, Umstellung der Druckmaschinen auf alkoholreduziertes Feuchtmittel, LED-Beleuchtung im Lager; abgestufte Hauspapierliste mit Recyclingpapier (Blauer Engel) als Standardempfehlung für Kataloge mit Textschwerpunkt.

  5. 05

    Kommunikation und Bericht

    Streichung des Kompensationslabels, neue Angabe „CO₂-Fußabdruck dieses Auftrags: x kg, davon y % Papier“ auf Angebot und Impressum, EmpCo-geprüfte Webseitentexte, VSME-Basisbericht als Datenblatt für Lieferantenportale, EUDR-Prozess mit dem Papiergroßhandel.

Ergebnis: Zahlen statt Zertifikate

Ergebnisse des Projekts (Spannen, anonymisiert)
BereichVorherNachher
CO₂-Angabe je AuftragPauschalwert des Kompensationsanbieters, nicht aufschlüsselbarAuftragsgenauer Wert mit Aufteilung Papier / Produktion / Transport, Papieranteil 65–75 %
StandortstromKeine Unterzähler, kein Stand-by-KonzeptVerbrauch um 8–12 % gesenkt (Druckluft, Stand-by, LED), Unterzähler an den Hauptverbrauchern
VOC / IPAFeuchtmittel mit 8–10 % IPAÜberwiegend unter 5 % IPA, VOC-Verbrauch um 30–40 % reduziert
PapierRecyclinganteil einstellig, keine EmpfehlungsregelRecyclinganteil auf 20–30 % des Volumens erhöht, Hauspapierliste mit CO₂-Werten je Sorte
Rechtsrisiko Werbung14 beanstandbare Aussagen, Kompensationslabel auf UmschlägenAlle Aussagen belegt oder gestrichen; Label durch Auftragswert ersetzt – vor dem 27.09.2026
KundenanfragenBeantwortung dauerte Tage, oft ohne ZahlenStandard-Datenblatt (VSME-Basis), Antwort innerhalb eines Tages, EUDR-Referenznummern dokumentiert
KostenJährliche Zertifikatskosten für KompensationBudget umgeschichtet in Beratung (BAFA-gefördert) und Effizienzmaßnahmen mit Amortisation unter drei Jahren

Der für die Geschäftsführung wichtigste Effekt war ein anderer: Der Vertrieb spricht mit Verlagen und Auftraggebern jetzt über Papierwahl und Auflagenplanung – also über Dinge, die den Fußabdruck des Kunden tatsächlich verändern – statt über ein Label. Mehrere Kunden übernehmen die auftragsgenauen CO₂-Werte inzwischen direkt in ihre eigene Berichterstattung.

Kurzfall: Verpackungsdrucker und die PPWR

Ein mittelständischer Faltschachtelhersteller (u. a. Verpackungen für Lebensmittel) stand vor einer anderen Frage: Markenkunden verlangten EcoVadis-Ratings und PPWR-Konformitätsnachweise, ein Lebensmittelkunde zusätzlich Nachweise zu mineralölfreien Farben und Migration. Innerhalb von vier Monaten entstanden eine Standortbilanz, Vorlagen für EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation je Verpackungsfamilie, eine Bewertung der Recyclingfähigkeit der Hauptprodukte nach den vorliegenden Design-for-Recycling-Kriterien, Richtlinien zu Umwelt, Arbeitssicherheit und Beschaffung sowie der EcoVadis-Fragebogen. Das Rating verbesserte sich in der ersten Wiederbewertung deutlich, und der Lebensmittelkunde bestätigte den Rahmenvertrag.

Was beide Fälle gemeinsam haben

In beiden Druckereien existierten die Daten bereits – im Papiereingangsbuch, in der Branchensoftware, in Rechnungen und Entsorgernachweisen. Die Arbeit bestand darin, sie zusammenzuführen, mit belastbaren Faktoren zu rechnen und so aufzubereiten, dass Vertrieb und Kunden damit arbeiten können. Kein Fall hat länger als fünf Monate gedauert.

Ihr Fall ist ähnlich?

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Druckerei-Check anfragen
Häufige Fragen

Musterfall: Ihre Fragen

Die UWG-Novelle sieht keine allgemeine Abverkaufsfrist vor. Für Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, hat der Bundestag mit § 15b UWG eine Abwägung nach Verhältnismäßigkeit beschlossen – das ist ein Argument gegen Abmahnungen, aber kein sicherer Schutz. Neue Auflagen, Webseiten und Werbedrucksachen sind davon nicht erfasst; bei bereits ausgelieferten Katalogen des Kunden liegt das Risiko primär beim Werbenden. In der Praxis haben wir Umschlagrückseiten für Nachdrucke angepasst und Kunden mit einem kurzen Schreiben informiert. Wer das Thema aktiv anspricht, wirkt kompetent, nicht ertappt.

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