Nachhaltigkeitsbericht Weingut – Weinbau & Lebensmittelproduktion
Nachhaltigkeitsbericht

Nachhaltigkeitsbericht Weingut & Lebensmittelwerk: DNK, VSME oder GRI

Ein Nachhaltigkeitsbericht für ein Weingut oder einen Lebensmittelhersteller ist freiwillig, aber er ersetzt Dutzende Einzelantworten an Handel, Zertifizierer und Banken. Die Frage ist nicht ob, sondern in welchem Format: DNK mit dem Branchenleitfaden für Weinbaubetriebe, VSME für Lieferanten des Handels oder GRI für exportorientierte Hersteller. Diese Seite vergleicht die Standards und zeigt Aufbau und Zeitplan.

Nachhaltigkeitsbericht Weingut: Drei Standards im Vergleich

Für nicht berichtspflichtige Betriebe stehen drei Rahmenwerke zur Wahl. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist eine kostenlose Berichtsplattform, die 2025 neu aufgestellt wurde: Für freiwillig berichtende Unternehmen bildet sie seit September 2025 den VSME-Standard ab, die bisherige Erklärung nach 20 Kriterien läuft aus. Für Weingüter gibt es zusätzlich einen seit 2020 verfügbaren Branchenleitfaden für Weinbaubetriebe, der an der TH Bingen im Auftrag des rheinland-pfälzischen Weinbauministeriums entstand und 23 weinbauspezifische Zusatzindikatoren vorschlägt. Der VSME-Standard der EU ist auf die Datenbedürfnisse von Banken und berichtspflichtigen Kunden zugeschnitten und besteht aus einem Basis- und einem umfassenden Modul. Die GRI-Standards sind international verbreitet, umfangreicher und für exportorientierte Hersteller oder Konzerntöchter sinnvoll. Erste Weingüter und Weinhändler haben DNK-Erklärungen veröffentlicht, größere Weinerzeuger im Ausland berichten teils nach GRI.

DNK, VSME und GRI für Weingut und Lebensmittelhersteller
KriteriumDNKVSMEGRI
ZielgruppeÖffentlichkeit, Kunden, Verpächter, KommuneBanken, Handel, berichtspflichtige KundenInvestoren, internationale Kunden, Konzernmutter
UmfangSeit 2025 VSME-Modul auf der DNK-Plattform; bisherige 20-Kriterien-Erklärung läuft ausBasis: ca. 11 Angaben; umfassend: zusätzlich Ziele, Strategie, LieferketteUniversal Standards plus Themenstandards, sehr umfangreich
BranchenbezugBranchenleitfaden Weinbau mit 23 ZusatzindikatorenKein Branchenleitfaden, Kennzahlen passend zu HandelsabfragenSektorstandard Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei (GRI 13)
PrüfungKeine Pflicht; Veröffentlichung in der DNK-DatenbankKeine PflichtExterne Prüfung üblich, nicht Pflicht
KostenDatenbank kostenlos; Beratung je UmfangKostenfrei; Beratung je UmfangLizenzfrei; Aufwand am höchsten
EmpfehlungWeingüter, Direktvermarkter, GenossenschaftenHersteller mit LEH-Listung, BankfinanzierungExporteure, Töchter berichtspflichtiger Gruppen

Welche Kennzahlen in jedem Fall hinein müssen

Unabhängig vom Standard erwarten Handel, Zertifizierer und Banken einen Kern von Kennzahlen, der aus der CO₂-Bilanz und den Betriebsdaten kommt. Im VSME und damit auch im neuen DNK-Modul sind es die Basisangaben B3 bis B11, im bisherigen DNK-Format die Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 20, in GRI die Themenstandards 302 bis 306 und 401 bis 405. Für die Branche heißt das konkret:

  • Energie: Gesamtverbrauch nach Energieträgern (Strom, Erdgas, Heizöl, Diesel, Biomasse), Anteil erneuerbar, Eigenerzeugung aus PV.
  • Treibhausgase: Scope 1, Scope 2 standort- und marktbasiert, wesentliche Scope-3-Kategorien (Verpackung, Rohstoffe, Transport); bei Weingütern zusätzlich Fußabdruck je Flasche.
  • Wasser: Entnahme nach Quelle, Verbrauch je Liter Wein oder je Tonne Produkt, Abwassermenge und -belastung.
  • Material und Abfall: Verpackungsmaterial nach Art und Gewicht, Rezyklatanteil, Abfallmengen nach Fraktion, Verwertung von Trester, Hefetrub und Produktionsresten, Lebensmittelverschwendung.
  • Fläche und Biodiversität (Weinbau): Rebfläche, Anteil Begrünung, Biodiversitätsflächen, Pflanzenschutzintensität, Bodenuntersuchungen, Humusgehalt.
  • Beschäftigte: Zahl nach Beschäftigungsart einschließlich Saisonkräften, Unfälle, Weiterbildung, Entgeltstruktur, Mitbestimmung.
  • Lieferkette und Governance: Anteil zertifizierter Rohstoffe, EUDR-Status, Verhaltenskodex, Korruptionsprävention, Produktrückrufe.

Der DNK-Branchenleitfaden ergänzt für Weingüter Indikatoren, die außerhalb der Branche niemand kennt und die Fachleser sofort als Kompetenzsignal lesen: Lesegutqualität, gesicherte Traubenabnahme, Nachfolgeregelung, Entlohnung von Familienarbeitskräften, Verpackungsrücknahme, Begrünung mit Stickstoffbindung, Engagement für die Kulturlandschaft. Wir empfehlen, aus jedem Handlungsfeld mindestens einen dieser Zusatzindikatoren zu berichten.

Aufbau eines Berichts, der gelesen wird

Ein Nachhaltigkeitsbericht für ein Weingut oder einen Lebensmittelhersteller sollte 20 bis 40 Seiten nicht überschreiten. Was darüber liegt, wird nicht gelesen. Bewährt hat sich eine Gliederung in sechs Teile: Vorwort der Geschäftsführung mit drei konkreten Zahlen; Betriebsporträt mit Flächen, Produkten, Absatzkanälen; Wesentlichkeitsmatrix mit Begründung; je ein Kapitel zu Umwelt (Klima, Wasser, Boden, Verpackung), Beschäftigten und Lieferkette mit Kennzahlen, Zielen und Maßnahmen; Ausblick mit messbaren Zielen; Anhang mit Kennzahlentabelle, Methodik und Standardindex. Die Kennzahlentabelle im Anhang ist der Teil, den Handel und Bank tatsächlich nutzen; sie sollte als Excel-Export vorliegen.

Zeitplan für den ersten Bericht

  1. 01

    Monat 1: Standard und Umfang festlegen

    Entscheidung DNK, VSME oder GRI anhand der Kundenstruktur. Festlegung des Berichtsjahres, der Standorte und der Systemgrenzen. Verantwortliche benennen.

  2. 02

    Monat 1–2: Wesentlichkeit und Datenerhebung

    Kompakte Wesentlichkeitsanalyse, Sammlung der Energie-, Einkaufs-, Personal- und Flächendaten, CO₂-Bilanz. Hier entstehen 60 % des Aufwands.

  3. 03

    Monat 3: Texte und Ziele

    Entwurf der Kapitel, Abstimmung der Ziele mit Geschäftsführung und Kellermeister oder Produktionsleitung. Prüfung aller Aussagen auf Belegbarkeit (Greenwashing-Check).

  4. 04

    Monat 4: Gestaltung und Veröffentlichung

    Layout, Veröffentlichung in der DNK-Datenbank oder als PDF und Kennzahlenblatt. Übergabe der Datenstruktur für das Folgejahr.

Greenwashing vermeiden

Seit dem 27. September 2026 sind mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis unlauter. Jede Aussage im Bericht muss auf eine Zahl, eine Quelle oder einen Nachweis zurückführbar sein. „Wir arbeiten nachhaltig“ wird zu „Wir haben das Flaschengewicht 2025 um 22 % gesenkt und berichten den Fußabdruck je Flasche nach ISO 14067.“ Das ist nicht nur rechtssicher, sondern auch überzeugender.

Den Bericht nutzen, nicht nur veröffentlichen

Ein Bericht, der nach der Veröffentlichung in der Schublade liegt, hat seinen Aufwand nicht verdient. Wir empfehlen, aus dem Bericht drei Formate abzuleiten: eine zweiseitige Kurzfassung für Handelsgespräche und Bankentermine, ein Kennzahlenblatt als Anlage zu Lieferantenfragebögen und drei bis fünf belegte Aussagen für Etikett, Vinothek, Website und Messe. Weingüter mit Direktvermarktung erreichen über die Vinothek und den Newsletter mehr Leser als über die DNK-Datenbank; Lebensmittelhersteller über den Key-Account. Der Bericht selbst bleibt die Quelle, auf die alle Formate verweisen.

Als DNK-Lotse begleiten wir die Einreichung in die DNK-Datenbank. Für VSME-Berichte liefern wir die Daten in der Struktur, die Banken und Handelsportale erwarten. In beiden Fällen bleibt die Datenerhebung beim Betrieb; wir bauen sie so auf, dass der zweite Bericht mit einem Bruchteil des Aufwands entsteht.

Ersten Nachhaltigkeitsbericht starten

In vier Monaten vom Standardentscheid zur Veröffentlichung. Mit Kennzahlenstruktur, die Handel, Bank und Zertifizierer direkt nutzen können.

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Häufige Fragen

Nachhaltigkeitsbericht: Ihre Fragen

Als Erfahrungswert 20 bis 40 Seiten einschließlich Kennzahlenanhang. Eine Erklärung in der DNK-Datenbank kann zusätzlich als gestaltetes PDF erscheinen. Entscheidend ist nicht die Länge, sondern dass jede Aussage mit einer Zahl oder Quelle belegt ist und die Kennzahlentabelle maschinenlesbar vorliegt.

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