Förderung Sanierung Wohnungsunternehmen – Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Förderung

Förderung der Sanierung für Wohnungsunternehmen: BEG, KfW und Landesprogramme 2026

Die Förderung der Sanierung für Wohnungsunternehmen wurde 2026 neu sortiert: Die BEG-Reform zum 21. Juli 2026 hat Tilgungszuschüsse gesenkt, Kreditbeträge erhöht und die Kombination von Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus eingeschränkt. Diese Seite ordnet die Programme von Bund und Ländern aus Sicht eines Bestandshalters – und zeigt, wo kommunale Gesellschaften und Genossenschaften unterschiedlich behandelt werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude nach der Reform 2026

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt das zentrale Instrument für die energetische Sanierung von Wohnungsbeständen. Seit 21. Juli 2026 gelten geänderte Bedingungen, die für Wohnungsunternehmen in drei Punkten spürbar sind: Der Basis-Tilgungszuschuss im Effizienzhaus-Programm wurde um zehn Prozentpunkte gesenkt, der Höchstbetrag je Wohneinheit auf 150.000 € angehoben, und eine Kombination von Einzelmaßnahmenförderung und Effizienzhausförderung am selben Gebäude ist erst nach drei Jahren wieder möglich. Die Erneuerbare-Energien-Klasse ist jetzt Standard – eine Effizienzhaussanierung ohne erneuerbare Wärmeversorgung (neu eingebaut oder bereits vorhanden) wird nicht mehr gefördert.

BEG- und KfW-Programme für Wohnungsunternehmen, Stand November 2026
ProgrammGegenstandFörderungHinweis für Wohnungsunternehmen
KfW 261 – Wohngebäude KreditSanierung zum Effizienzhaus 85 bis 40 sowie Effizienzhaus DenkmalKredit bis 150.000 € je WE; Tilgungszuschuss nach der Reform je nach Stufe 0 bis 10 % (EH 40: 10 %, EH 55: 5 %), mit Boni bis 35 %Worst-Performing-Building-Bonus 10 %, Serielle-Sanierung-Bonus 5 bis 15 %, zusammen höchstens 25 Prozentpunkte; iSFP nicht erforderlich
BEG EM (BAFA) – EinzelmaßnahmenDämmung, Fenster, Anlagentechnik, HeizungsoptimierungGrundförderung 15 % der förderfähigen Kosten; iSFP-Bonus 5 % nur auf Kosten oberhalb von 30.000 €Ab 2027 Worst-Performing-Building-Bonus 5 % für bestimmte Dämmmaßnahmen; nach einer Einzelmaßnahme drei Jahre Sperre für Effizienzhausförderung
KfW 459 – Heizungsförderung UnternehmenWärmepumpe, Wärmenetzanschluss, Biomasse, SolarthermieZuschuss 30 % der förderfähigen KostenOhne die Boni für Selbstnutzer; förderfähige Kosten gestaffelt (28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten WE), Betrag für die erste WE sinkt ab 2027 halbjährlich
KfW 359 – ErgänzungskreditFinanzierung des Eigenanteils bei EinzelmaßnahmenZinsgünstiger KreditSetzt einen BEG-EM-Zuschussbescheid voraus, der nicht älter als zwölf Monate ist
KfW 148 – IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale UnternehmenInvestitionen in kommunale und soziale Infrastruktur, u. a. EnergieversorgungZinsgünstiger KreditFür Unternehmen mit mindestens 50 % öffentlich-rechtlicher Beteiligung; Förderfähigkeit wohnwirtschaftlicher Vorhaben vorab mit der KfW klären
BEW – Bundesförderung effiziente WärmenetzeNeubau und Transformation von Wärmenetzen, GroßwärmepumpenBis 40 % der Investition, Transformationspläne bis 50 %Antragsteller ist meist der Versorger; Wohnungsunternehmen als Quartiersversorger möglich

KfW 262 gibt es nicht mehr

Der Einzelmaßnahmen-Kredit KfW 262 wurde bereits 2022 eingestellt; viele Suchanfragen beziehen sich noch darauf. Einzelmaßnahmen laufen heute als Zuschuss über das BAFA (BEG EM), ergänzt um den KfW-Ergänzungskredit 359. Heizungen fördert die KfW für Unternehmen im Programm 459.

Beratungs- und Planungsförderung: BAFA, Energieberatung, Sanierungsfahrplan

Für die strategische Beratung – ESG-Check, Klimapfad, Nachhaltigkeitsbericht – kommt das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in Frage: Zuschuss von bis zu 80 % (Region Leipzig und Berlin: 50 %) auf förderfähige Beratungskosten von höchstens 3.500 € je Beratung, also maximal 2.800 €. Nach der geltenden Richtlinie sind Anträge bis Ende 2026 möglich. Die Hürde für die Wohnungswirtschaft liegt in der KMU-Definition der EU: Unternehmen, an denen öffentliche Stellen mit 25 % oder mehr beteiligt sind, gelten nicht als KMU. Kommunale Wohnungsgesellschaften sind damit in der Regel ausgeschlossen. Genossenschaften und private Wohnungsunternehmen unterhalb von 250 Beschäftigten und 50 Mio. € Umsatz sind antragsberechtigt, sofern die Förderung vor Beginn der Beratung beantragt ist.

Die technische Planung fördert der Bund über die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50 % der Beratungskosten, einschließlich des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Mehrfamilienhäuser. Für Wohnungsunternehmen ist der Portfolio-Ansatz interessanter als der Einzelfahrplan: Mehrere gleichartige Gebäude werden in einer Beratung gebündelt. Energetische Quartierskonzepte nach KfW 432 sind an Kommunen gebunden, können aber von der Wohnungsgesellschaft angestoßen und inhaltlich getragen werden – häufig der günstigste Weg, Wärmeplanung und eigene Bestandsstrategie zu verzahnen.

Landesprogramme: Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Baden-Württemberg

Die Länder fördern überwiegend über die soziale Wohnraumförderung, die energetische Anforderungen mit Miet- und Belegungsbindungen koppelt. Für Wohnungsunternehmen mit Sozialquote ist das kein Nachteil, sondern passt zum Geschäftsmodell. Die Konditionen werden jährlich angepasst; die folgende Übersicht nennt die Zuständigkeiten und typischen Instrumente mit Stand Herbst 2026.

  • Sachsen (SAB): Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (FRL pMW) für die Modernisierung mit Mietbindung, FRL gebundener Mietwohnraum (FRL gMW) für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum; ergänzend SAB-Darlehen, die mit KfW/BEG kombiniert werden können.
  • Thüringen (TAB): Thüringer Wohnraumförderung mit Programmteilen für Modernisierung und bezahlbares Wohnen; Darlehen mit Zuschüssen bei Mietpreisbindung.
  • Sachsen-Anhalt (IB): Sachsen-Anhalt MODERN für energieeffiziente und altersgerechte Wohnraummodernisierung, ergänzende Programme für Stromspeicher; für Rückbau in Leerstandsregionen weiterhin Städtebauförderung über die Kommune.
  • Berlin (IBB): Förderung der Modernisierung mit Mietbindung, SolarPLUS für PV und Speicher auf Mehrfamilienhäusern.
  • Baden-Württemberg (L-Bank): Wohnraumförderung „Wohnungsbau BW“ und zinsverbilligte Darlehen für energetische Sanierung; Landesförderung für Wärmenetze und Quartiere über das Umweltministerium.

Für kommunale Gesellschaften kommt die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative hinzu, die bei kommunaler Beteiligung Energiemanagementsysteme, Außen- und Treppenhausbeleuchtung sowie Klimaschutzkonzepte fördert. Beihilferechtlich sind seit 2024 De-minimis-Beihilfen bis 300.000 € in drei Jahren und die aktualisierte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung zu beachten; der Prüfungsverband fragt diese Nachweise zunehmend ab.

Förderfahrplan: Reihenfolge entscheidet

Seit der BEG-Reform ist die Reihenfolge der Anträge wichtiger als der einzelne Fördersatz. Wer an einem Gebäude zuerst die Heizung über KfW 459 fördern lässt, verbaut sich für drei Jahre die Effizienzhausförderung über KfW 261 für dasselbe Gebäude. Umgekehrt setzt KfW 261 jetzt eine erneuerbare Heizung voraus, sodass die Heizung im Effizienzhauspaket enthalten sein muss. Wir legen den Förderfahrplan deshalb gebäudescharf und über fünf bis zehn Jahre an, abgestimmt auf Klimapfad, Instandhaltungsplanung und Kapitaldienstfähigkeit.

  1. 01

    Clusterung des Bestands

    Gebäude nach Zustand, Energieträger, Wärmenetzperspektive und Förderfähigkeit (Worst Performing Building, serielle Sanierung) gruppieren.

  2. 02

    Programmzuordnung

    Je Cluster das passende Paket: Effizienzhaus mit Boni, Einzelmaßnahmen plus Heizung, Wärmenetzanschluss über BEW oder Landesförderung mit Mietbindung.

  3. 03

    Antragslogik und Fristen

    Energieeffizienz-Experte, Bestätigung zum Antrag, Vorhabenbeginn, Nachweisfristen; Sperrfristen zwischen EM und Effizienzhaus einplanen.

  4. 04

    Finanzierung und Mietwirkung

    Tilgungszuschüsse, Zinsvorteile und Landesdarlehen in die Kapitaldienstrechnung einbauen; Modernisierungsumlage und Sozialquote gegenprüfen.

Förderfahrplan für Ihren Bestand

Wir ordnen Ihren Gebäuden die passenden Bundes- und Landesprogramme zu, prüfen Antragsberechtigung und Sperrfristen und liefern einen Fahrplan, der zu Klimapfad und Liquidität passt.

ESG-Check Wohnungsunternehmen anfragen
Häufige Fragen

Förderung: Ihre Fragen

In der Regel nicht. Die EU-KMU-Definition schließt Unternehmen aus, an denen öffentliche Stellen mit 25 % oder mehr beteiligt sind. Kommunale Wohnungsgesellschaften erfüllen die KMU-Kriterien deshalb meist nicht, auch wenn sie nach Beschäftigten und Umsatz klein sind. Alternativen sind die Einbindung in kommunale Klimaschutzkonzepte, die Kommunalrichtlinie und Landesprogramme. Genossenschaften und private Unternehmen sind dagegen häufig antragsberechtigt; der Zuschuss ist allerdings auf höchstens 2.800 € je Beratung begrenzt.

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