Bundesförderung für effiziente Gebäude nach der Reform 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt das zentrale Instrument für die energetische Sanierung von Wohnungsbeständen. Seit 21. Juli 2026 gelten geänderte Bedingungen, die für Wohnungsunternehmen in drei Punkten spürbar sind: Der Basis-Tilgungszuschuss im Effizienzhaus-Programm wurde um zehn Prozentpunkte gesenkt, der Höchstbetrag je Wohneinheit auf 150.000 € angehoben, und eine Kombination von Einzelmaßnahmenförderung und Effizienzhausförderung am selben Gebäude ist erst nach drei Jahren wieder möglich. Die Erneuerbare-Energien-Klasse ist jetzt Standard – eine Effizienzhaussanierung ohne erneuerbare Wärmeversorgung (neu eingebaut oder bereits vorhanden) wird nicht mehr gefördert.
| Programm | Gegenstand | Förderung | Hinweis für Wohnungsunternehmen |
|---|---|---|---|
| KfW 261 – Wohngebäude Kredit | Sanierung zum Effizienzhaus 85 bis 40 sowie Effizienzhaus Denkmal | Kredit bis 150.000 € je WE; Tilgungszuschuss nach der Reform je nach Stufe 0 bis 10 % (EH 40: 10 %, EH 55: 5 %), mit Boni bis 35 % | Worst-Performing-Building-Bonus 10 %, Serielle-Sanierung-Bonus 5 bis 15 %, zusammen höchstens 25 Prozentpunkte; iSFP nicht erforderlich |
| BEG EM (BAFA) – Einzelmaßnahmen | Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung | Grundförderung 15 % der förderfähigen Kosten; iSFP-Bonus 5 % nur auf Kosten oberhalb von 30.000 € | Ab 2027 Worst-Performing-Building-Bonus 5 % für bestimmte Dämmmaßnahmen; nach einer Einzelmaßnahme drei Jahre Sperre für Effizienzhausförderung |
| KfW 459 – Heizungsförderung Unternehmen | Wärmepumpe, Wärmenetzanschluss, Biomasse, Solarthermie | Zuschuss 30 % der förderfähigen Kosten | Ohne die Boni für Selbstnutzer; förderfähige Kosten gestaffelt (28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten WE), Betrag für die erste WE sinkt ab 2027 halbjährlich |
| KfW 359 – Ergänzungskredit | Finanzierung des Eigenanteils bei Einzelmaßnahmen | Zinsgünstiger Kredit | Setzt einen BEG-EM-Zuschussbescheid voraus, der nicht älter als zwölf Monate ist |
| KfW 148 – IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen | Investitionen in kommunale und soziale Infrastruktur, u. a. Energieversorgung | Zinsgünstiger Kredit | Für Unternehmen mit mindestens 50 % öffentlich-rechtlicher Beteiligung; Förderfähigkeit wohnwirtschaftlicher Vorhaben vorab mit der KfW klären |
| BEW – Bundesförderung effiziente Wärmenetze | Neubau und Transformation von Wärmenetzen, Großwärmepumpen | Bis 40 % der Investition, Transformationspläne bis 50 % | Antragsteller ist meist der Versorger; Wohnungsunternehmen als Quartiersversorger möglich |
KfW 262 gibt es nicht mehr
Der Einzelmaßnahmen-Kredit KfW 262 wurde bereits 2022 eingestellt; viele Suchanfragen beziehen sich noch darauf. Einzelmaßnahmen laufen heute als Zuschuss über das BAFA (BEG EM), ergänzt um den KfW-Ergänzungskredit 359. Heizungen fördert die KfW für Unternehmen im Programm 459.
Beratungs- und Planungsförderung: BAFA, Energieberatung, Sanierungsfahrplan
Für die strategische Beratung – ESG-Check, Klimapfad, Nachhaltigkeitsbericht – kommt das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in Frage: Zuschuss von bis zu 80 % (Region Leipzig und Berlin: 50 %) auf förderfähige Beratungskosten von höchstens 3.500 € je Beratung, also maximal 2.800 €. Nach der geltenden Richtlinie sind Anträge bis Ende 2026 möglich. Die Hürde für die Wohnungswirtschaft liegt in der KMU-Definition der EU: Unternehmen, an denen öffentliche Stellen mit 25 % oder mehr beteiligt sind, gelten nicht als KMU. Kommunale Wohnungsgesellschaften sind damit in der Regel ausgeschlossen. Genossenschaften und private Wohnungsunternehmen unterhalb von 250 Beschäftigten und 50 Mio. € Umsatz sind antragsberechtigt, sofern die Förderung vor Beginn der Beratung beantragt ist.
Die technische Planung fördert der Bund über die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50 % der Beratungskosten, einschließlich des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Mehrfamilienhäuser. Für Wohnungsunternehmen ist der Portfolio-Ansatz interessanter als der Einzelfahrplan: Mehrere gleichartige Gebäude werden in einer Beratung gebündelt. Energetische Quartierskonzepte nach KfW 432 sind an Kommunen gebunden, können aber von der Wohnungsgesellschaft angestoßen und inhaltlich getragen werden – häufig der günstigste Weg, Wärmeplanung und eigene Bestandsstrategie zu verzahnen.
Landesprogramme: Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Baden-Württemberg
Die Länder fördern überwiegend über die soziale Wohnraumförderung, die energetische Anforderungen mit Miet- und Belegungsbindungen koppelt. Für Wohnungsunternehmen mit Sozialquote ist das kein Nachteil, sondern passt zum Geschäftsmodell. Die Konditionen werden jährlich angepasst; die folgende Übersicht nennt die Zuständigkeiten und typischen Instrumente mit Stand Herbst 2026.
- Sachsen (SAB): Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (FRL pMW) für die Modernisierung mit Mietbindung, FRL gebundener Mietwohnraum (FRL gMW) für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum; ergänzend SAB-Darlehen, die mit KfW/BEG kombiniert werden können.
- Thüringen (TAB): Thüringer Wohnraumförderung mit Programmteilen für Modernisierung und bezahlbares Wohnen; Darlehen mit Zuschüssen bei Mietpreisbindung.
- Sachsen-Anhalt (IB): Sachsen-Anhalt MODERN für energieeffiziente und altersgerechte Wohnraummodernisierung, ergänzende Programme für Stromspeicher; für Rückbau in Leerstandsregionen weiterhin Städtebauförderung über die Kommune.
- Berlin (IBB): Förderung der Modernisierung mit Mietbindung, SolarPLUS für PV und Speicher auf Mehrfamilienhäusern.
- Baden-Württemberg (L-Bank): Wohnraumförderung „Wohnungsbau BW“ und zinsverbilligte Darlehen für energetische Sanierung; Landesförderung für Wärmenetze und Quartiere über das Umweltministerium.
Für kommunale Gesellschaften kommt die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative hinzu, die bei kommunaler Beteiligung Energiemanagementsysteme, Außen- und Treppenhausbeleuchtung sowie Klimaschutzkonzepte fördert. Beihilferechtlich sind seit 2024 De-minimis-Beihilfen bis 300.000 € in drei Jahren und die aktualisierte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung zu beachten; der Prüfungsverband fragt diese Nachweise zunehmend ab.
Förderfahrplan: Reihenfolge entscheidet
Seit der BEG-Reform ist die Reihenfolge der Anträge wichtiger als der einzelne Fördersatz. Wer an einem Gebäude zuerst die Heizung über KfW 459 fördern lässt, verbaut sich für drei Jahre die Effizienzhausförderung über KfW 261 für dasselbe Gebäude. Umgekehrt setzt KfW 261 jetzt eine erneuerbare Heizung voraus, sodass die Heizung im Effizienzhauspaket enthalten sein muss. Wir legen den Förderfahrplan deshalb gebäudescharf und über fünf bis zehn Jahre an, abgestimmt auf Klimapfad, Instandhaltungsplanung und Kapitaldienstfähigkeit.
- 01
Clusterung des Bestands
Gebäude nach Zustand, Energieträger, Wärmenetzperspektive und Förderfähigkeit (Worst Performing Building, serielle Sanierung) gruppieren.
- 02
Programmzuordnung
Je Cluster das passende Paket: Effizienzhaus mit Boni, Einzelmaßnahmen plus Heizung, Wärmenetzanschluss über BEW oder Landesförderung mit Mietbindung.
- 03
Antragslogik und Fristen
Energieeffizienz-Experte, Bestätigung zum Antrag, Vorhabenbeginn, Nachweisfristen; Sperrfristen zwischen EM und Effizienzhaus einplanen.
- 04
Finanzierung und Mietwirkung
Tilgungszuschüsse, Zinsvorteile und Landesdarlehen in die Kapitaldienstrechnung einbauen; Modernisierungsumlage und Sozialquote gegenprüfen.
Förderfahrplan für Ihren Bestand
Wir ordnen Ihren Gebäuden die passenden Bundes- und Landesprogramme zu, prüfen Antragsberechtigung und Sperrfristen und liefern einen Fahrplan, der zu Klimapfad und Liquidität passt.
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