Nachhaltigkeitsbericht Wohnungsunternehmen – Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Nachhaltigkeitsbericht

Nachhaltigkeitsbericht für Wohnungsunternehmen: VSME, DNK oder GRI – und welche Kennzahlen hineingehören

Ein Nachhaltigkeitsbericht für Wohnungsunternehmen hat drei Leser mit unterschiedlichen Erwartungen: den Prüfungsverband, die Bank und die Mieterschaft beziehungsweise den Gesellschafter. Diese Seite erklärt, welcher Standard für welches Unternehmen passt, welche Kennzahlen die Wohnungswirtschaft verbindlich oder branchenüblich ausweist und wie ein erster Bericht in sechs Monaten entsteht.

Standardwahl: VSME, DNK oder GRI für Wohnungsunternehmen

Die Wohnungswirtschaft hat eine längere Berichtstradition als die meisten Branchen. Der GdW veröffentlichte mit der Arbeitshilfe 73 eine eigene Anleitung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und später eine Branchenergänzung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex; der DNK-Branchenleitfaden Wohnungswirtschaft liegt in überarbeiteter Fassung von 2022 vor. Mit dem VSME ist 2025 ein europäischer Rahmen hinzugekommen, für den der GdW im September 2025 eine wohnungswirtschaftliche Branchenergänzung vorgelegt hat.

Berichtsstandards im Vergleich aus Sicht eines Wohnungsunternehmens
StandardPasst fürUmfangBesonderheit Wohnungswirtschaft
VSME BasismodulGenossenschaften und kommunale Gesellschaften bis ca. 2.000 WE, erster Bericht11 Angabenbereiche, überwiegend KennzahlenGdW-Branchenergänzung mit kg CO₂/m², Effizienzklassen, Anteil geförderter Wohnungen
VSME Basis- und umfassendes ModulUnternehmen mit Bankanforderungen und KlimapfadZusätzlich Strategie, Ziele, Transitionsplan, RisikenDeckt die zwölf Angaben des GdW-Standards ESG-Mindestanforderungen ab
DNK (Angebot seit 2025)Unternehmen mit öffentlicher Trägerschaft und Wunsch nach einem öffentlich einsehbaren BerichtKostenfreie Module für ESRS- und VSME-Berichte mit Plausibilitätsprüfung; das bisherige 20-Kriterien-Format läuft im November 2026 ausDNK-Branchenleitfaden Wohnungswirtschaft (2022) bezieht sich noch auf das bisherige Kriterienset, bleibt aber als Themenhilfe nützlich
GRI StandardsGroße Unternehmen mit internationalen Investoren oder Green-Bond-ProgrammenUniversal Standards plus ThemenstandardsKein Sektorstandard für Wohnen; GRI 302, 305 und 413 relevant
ESRS (CSRD)Nur oberhalb 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. € UmsatzVollständige Standards mit PrüfungTaxonomieangaben nach Art. 8 Taxonomie-Verordnung Pflicht

Unsere Empfehlung für die meisten Wohnungsunternehmen in Mitteldeutschland: VSME als Struktur, GdW-Branchenergänzung für die Kennzahlen, DNK als Veröffentlichungsweg, wenn der Gesellschafter einen öffentlich einsehbaren Eintrag wünscht. Der DNK hat 2025 sein bisheriges Kriterienset durch kostenfreie Module für ESRS- und VSME-Berichte ersetzt; VSME-Bericht und DNK-Veröffentlichung lassen sich deshalb aus derselben Datenbasis bedienen.

Kennzahlen: Was Pflicht ist und was die Branche erwartet

Im VSME-Basismodul sind Energieverbrauch nach Energieträgern, Treibhausgasemissionen Scope 1 und 2 sowie die THG-Intensität je Umsatz verbindlich (B3). Dazu kommen Angaben zu Belegschaft, Gesundheitsschutz, Vergütung und Weiterbildung (B8 bis B10), zu Korruptionsfällen (B11) und, soweit relevant, zu Verschmutzung, Biodiversität, Wasser und Abfall (B4 bis B7). Für ein Wohnungsunternehmen sind Wasser und Abfall meist nur über die Mieter relevant und können begründet knapp gehalten werden.

  • kg CO₂ je m² Wohnfläche und Jahr, zusätzlich zur umsatzbezogenen Intensität – die Kennzahl, mit der Bank, CRREM und CO2KostAufG arbeiten.
  • Verteilung des Bestands auf Energieeffizienzklassen A+ bis H, getrennt nach Wohnen und Gewerbe, mit Anteil der Gebäude ohne gültigen Energieausweis.
  • Energiemix des Bezugs: Anteile Erdgas, Fernwärme, Strom, erneuerbare Eigenerzeugung.
  • Sanierungs- und Modernisierungsquote in Prozent der Wohnfläche sowie Investitionen je m² (vdw Sachsen weist für seine Mitglieder 2024 Modernisierungsausgaben von rund 12 € je m² aus).
  • Anteil geförderter Wohnungen mit Belegungs- oder Mietpreisbindung und Entwicklung der Durchschnittsmiete gegenüber dem regionalen Vergleich (laut GdW 2024: 6,63 €/m² bei den GdW-Unternehmen, bundesweit 7,60 €/m²).
  • Barrierefreie oder barrierearme Wohnungen, Fluktuation und Leerstand als soziale Bestandskennzahlen.
  • Physische Klimarisiken je Standort und daraus abgeleitete Maßnahmen.
  • Klimapfad mit Zieljahr, Zwischenzielen und Zielerreichung des Berichtsjahres – im umfassenden Modul als Transitionsplan.

Ein Datensatz, drei Verwendungen

Richtig angelegt, speist derselbe Kennzahlensatz den Nachhaltigkeitsbericht, die ESG-Passagen im Lagebericht nach GdW-Standard und die Fragebögen der Hausbanken. Wir bauen das Kennzahlenblatt deshalb mit den Feldern auf, die alle drei Empfänger benötigen, und pflegen nur eine Quelle.

Aufbau eines wohnungswirtschaftlichen Berichts

  1. Unternehmen und Bestand: Rechtsform, Gesellschafter oder Mitglieder, Wohnungen nach Standort und Baualter, Beschäftigte, Berichtsgrenzen und Berichtszeitraum.
  2. Nachhaltigkeitsverständnis und Governance: Zuständigkeiten in Geschäftsführung oder Vorstand, Aufsichtsrat, Verankerung in Zielvereinbarungen.
  3. Wesentliche Themen: Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse mit kurzer Begründung je Thema.
  4. Umwelt: Energie und Emissionen des Bestands, Klimapfad, Klimaanpassung, Baumaterialien – mit den oben genannten Kennzahlen.
  5. Soziales – Wohnen: Bezahlbarkeit, Sozialquote, Mieterbeteiligung, Barrierefreiheit, Quartiersarbeit.
  6. Soziales – Beschäftigte: Belegschaft, Arbeitssicherheit, Weiterbildung, Vergütungsstruktur.
  7. Unternehmensführung: Compliance, Vergabe, Datenschutz, Korruptionsprävention.
  8. Ziele und Maßnahmen: Tabellarisch mit Zieljahr, Status und Verantwortlichkeit; Vorjahresvergleich ab dem zweiten Bericht.
  9. Anhang: Methodik der CO₂-Bilanz, Emissionsfaktoren, Datenqualität, Zuordnung zu VSME- beziehungsweise DNK-Angaben.

Zeitplan für den ersten Bericht

  1. 01

    Monat 1: Rahmen

    Standardwahl, Berichtsgrenzen, Zuständigkeiten, Abstimmung mit Prüfungsverband und Hausbank, Datenverfügbarkeit prüfen.

  2. 02

    Monat 2–3: Daten

    CO₂-Bilanz, Effizienzklassen, Sozial- und Personalkennzahlen aus ERP, Heizkostenabrechnung und Personalwesen zusammenführen; Lücken dokumentieren.

  3. 03

    Monat 3–4: Wesentlichkeit und Ziele

    Schlanke Wesentlichkeitsanalyse, Klimapfad-Eckdaten, Zielsystem mit Geschäftsführung und Aufsichtsgremium abstimmen.

  4. 04

    Monat 5: Text und Gestaltung

    Berichtstext, Tabellen, Zuordnungstabelle zum Standard; Freigabeschleife mit Fachbereichen.

  5. 05

    Monat 6: Freigabe und Veröffentlichung

    Beschluss durch Geschäftsführung oder Vorstand, Information an Aufsichtsrat oder Vertreterversammlung, Veröffentlichung, optional DNK-Eintrag.

Ab dem zweiten Jahr verkürzt sich der Prozess auf drei bis vier Monate, weil Struktur, Datenstrecke und Zuständigkeiten stehen. Den Veröffentlichungszeitpunkt legen wir so, dass die Kennzahlen rechtzeitig für Lagebericht und Jahresabschlussprüfung vorliegen – das ist für die Zusammenarbeit mit dem Prüfungsverband wichtiger als ein Hochglanzdruck im Herbst.

Erster Bericht in sechs Monaten

Wir strukturieren Ihren Nachhaltigkeitsbericht nach VSME mit GdW-Branchenergänzung oder DNK, bauen das Kennzahlenblatt für Bericht, Lagebericht und Bank auf und begleiten bis zur Veröffentlichung.

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Häufige Fragen

Nachhaltigkeitsbericht: Ihre Fragen

Die im September 2025 vom GdW-Arbeitskreis VSME vorgelegte Ergänzung interpretiert die VSME-Angaben für die Wohnungswirtschaft und ergänzt branchenspezifische Kennzahlen: CO₂-Emissionen je m² Wohnfläche zusätzlich zur Umsatzintensität, Energieverbrauch je m², Wohneinheiten je Effizienzklasse, Anteil geförderter gegenüber frei finanzierter Wohnungen, Durchschnittsmiete und barrierefreie Wohnungen. Sie enthält Formulierungsbeispiele und verweist für die THG-Bilanz auf die GdW-Arbeitshilfe 85.

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